
photo:(cc) webtreats @ flickr.com
Auf Youtube ist eigentlich fast alles zu finden, was das DJ-Herz begehrt. Damit auch alles seine Richtigkeit hat und auch die Künstler einen Teil vom Kuchen abbekommen, gab es seit dem Deutschlandstart von Youtube im Jahr 2007 eine Regelung zwischen der Google-Tochter und der Verwertungsgesellschaft GEMA.
So zahlte Youtube einen festen Betrag an die GEMA und durfte dafür im Gegenzug die Musikstücke der von der GEMA vertretenen Künstler nutzen, also dem Großteil der deutschen Musikschaffenden. Der Vertrag endete allerdings schon im März vergangenen Jahres. Seitdem tobt ein erbitterter Streit zwischen beiden Parteien. So möchte die GEMA jedes Mal wenn einer ihrer Titel gespielt wird, einen unbekannten Betrag von Youtube dafür bekommen. Wieviel die GEMA fordert ist nicht bekannt, mal hieß es 12 Cent, mal nur ein Cent pro abgespieltem Titel. Beides, so Youtube, sei viel zu hoch und damit indiskutabel.
Die GEMA wiederum ging eine Allianz mit acht Musikautorengesellschaften aus anderen Ländern, wie den USA oder Frankreich ein und beantragte per einstweilige Verfügung, Youtube, solle 600 Musikvideos aus seinem Dienst verbannen. Begründung: Da Youtube keinen Lizenzvertrag mit der GEMA habe, nutze es diese illegal. Heute nun entscheidet das Landgericht in Hamburg, ob Youtube die Videos für deutsche Nutzer sperren muss oder nicht. Wie das Gericht wohl entscheiden wird und warum es dabei um mehr als nur 600 Songs geht, fragen wir Till Kreutzer. Er ist Medienanwalt und war bei uns am Telefon.
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