Alle Regeln im Überblick | Die FluxFM Cannabiswoche , © Alesia  Kozik
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Alle Regeln im Überblick | Die FluxFM Cannabiswoche

25.03.2024

Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland teilweise legal. Damit ihr euch bei eurem ersten Joint nicht gleich wieder strafbar macht, liefern wir euch die Regelungen des neuen Cannabis-Gesetzes zusammengefasst:

Welche Regeln gelten für Eigenbedarf und Anbau:

  • Als Erwachsene dürft ihr bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei euch haben

  • Zuhause dürft ihr max. 50 Gramm besitzen 

  • Pro Person pro Haushalt ist euch erlaubt, maximal drei weiblich blühende Pflanzen anzubauen

  • Als Erwachsene dürft ihr Samen für den Eigenanbau aus anderen EU-Mitgliedsstaaten einführen oder online bestellen 

  • Werdet ihr unterwegs mit 5 Gramm, zuhause mit 10 Gramm zu viel erwischt, wird das als Ordnungswidrigkeit geahndet – habt ihr größere Mengen, kann das immer noch saftige Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geben

  • Konsum im Freien: herrlich, aber nicht im 100-Meter-Umkreis von Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen, Sportstätten oder Spielplätzen. In Fußgängerzonen gilt eine Sperrzeit von 7-20 Uhr für Cannabis-Konsum

  • Gebt ihr Cannabis an Minderjährige weiter: ein absolutes, strafbares No-Go! 

Wo bekommt ihr Cannabis her: 

  • Neben dem Eigenanbau gibts ab dem 1. Juli die Möglichkeit, Cannabis in Anbauvereinigungen oder sog. Cannabis Clubs zu bekommen

  • Die Clubs dürfen max. 50 Gramm Cannabis pro Monat pro Mitglied für den Eigenkonsum abgeben

  • Mitglieder unter 21 Jahren bekommen höchstens 30 Gramm pro Monat und der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht übersteigen

  • Habt ihr euch für einen Cannabis Club entschieden, bleibts dabei – Mehr-Mitgliedschaften sind nicht erlaubt 

  • Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre, ein fester Wohnsitz ist ein Muss 

  • Der Konsum in den Anbauvereinigungen ist übrigens nicht erlaubt – zusammen einen durchziehen geht also leider nicht 

Wenn ihr unter 18 Jahren seid: 

  • ist sowohl Erwerb, Besitz und Konsum weiterhin verboten – zum Schutz eurer Gesundheit 

Wie siehts mit Cannabis-Handel aus: 

  • Dealen ist und bleibt strafbar – geht das Gras an Minderjährige, können Dealende sogar mit zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher nur einem rechnen 

  • Der kommerzielle Handel von Cannabis ist in einer sogenannten 2. Säule des Cannabis-Gesetzes geplant. Die entsprechende Gesetzesregelung ist momentan noch in Arbeit. Dann könnten Apotheken oder staatlich lizensierte Geschäfte in bestimmten Modellregionen Cannabis zur Probe verkaufen. Genaueres gibt es darüber zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht.

Cannabis im Straßenverkehr: 

  • Bisher ist es strikt verboten, unter Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad zu fahren. Die Konsequenz: 500 Euro Strafe, monatelanges Fahrverbot, Punkte in Flensburg. Aber: zeitnahe will das Bundesverkehrsministerium einen Grenzwert für THC vorschlagen, um eine ähnliche Regelung wie beim Alkohol (mit max. 0,5 Promille) festzulegen

Frühere Verurteilungen und laufende Verfahren:

  • Wenn ihr in der Vergangenheit wegen Besitzes oder Eigenanbaus mit bis zu 25 Gramm oder maximal 3 Pflanzen erwischt wurdet, könnt ihr beim Bundeszentralregister beantragen, dass frühere Verurteilungen gelöscht werden. Straf- und Ermittlungsverfahren, die noch laufen, werden beendet. 

Cannabis wird mit dem neuen Gesetz übrigens offiziell im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.